Aufnahmebedingungen

In die Wohnhäuser der Wohnen&mehr GmbH werden erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung aufgenommen, die das 18. Lebensjahr  vollendet haben.

 

Eine Aufnahme ist nicht möglich wenn:

 

  • Eine Erkrankung eine dauerhafte intensiv-medizinische und intensiv-therapeutische Behandlung erfordert.
  • Eine hochgradige Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
  • Eine dauernde Überwachung notwendig ist, die dazu führt, dass eine geschlossene Unterbringung notwendig wird.

Die Aufnahmebedingungen können Sie auch in unserer Broschüre unter Downloads nachlesen.